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BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzureichende Erörterung einer möglichen Schuldunfähigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Aus der Gesamtmenge des genossenen Alkohols von 212 g errechnet sich nach der sogenannten Widmark-Formel unter Zugrundelegung eines Körpergewichts von 80 kg, eines durchschnittlichen Reduktionsfaktors von 0, 7 und des Resorptionsdefizits von 10 % eine maximale Blutalkoholkonzentration von 4, 3 %o (…vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 5,10; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1). - BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86
Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15, 20). - BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Aus der Gesamtmenge des genossenen Alkohols von 212 g errechnet sich nach der sogenannten Widmark-Formel unter Zugrundelegung eines Körpergewichts von 80 kg, eines durchschnittlichen Reduktionsfaktors von 0, 7 und des Resorptionsdefizits von 10 % eine maximale Blutalkoholkonzentration von 4, 3 %o (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 5,10;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1).
- BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15, 20). - BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87
Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Aus der Gesamtmenge des genossenen Alkohols von 212 g errechnet sich nach der sogenannten Widmark-Formel unter Zugrundelegung eines Körpergewichts von 80 kg, eines durchschnittlichen Reduktionsfaktors von 0, 7 und des Resorptionsdefizits von 10 % eine maximale Blutalkoholkonzentration von 4, 3 %o (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 5,10;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1). - BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15, 20). - BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89
Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15, 20). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Der Senat weist auf das Urteil des 4. Senats vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 - (StV 1991, S. 60, dort insbesondere S. 61, rechte Spalte, letzter Absatz) hin. - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes - …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91
Ihr kommt aber ein hoher Beweiswert zu (BGH Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - S. 7 ff).